Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 23. Juni 1999

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"Geheimgremien ohne PDS / Rot-grüner Streit über Besetzung von Ausschüssen hält an
... Ebenfalls am Donnerstag will der Bundestag ein Gremium bilden, das die Anwendung des Lauschangriffgesetzes zu überwachen hat. ... ...nicht geheim tagt, sondern jährlich einen öffentlichen Bericht über die nach dem Lauschangriffgesetz angeordneten Wohnraumüberwachungen anzufertigen hat." FR 23.6.99 S. 4

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"Streit um Fußfessel / Anwendung des überwachten Hausarrests umstritten
... Däubler-Gmelin hatte betont, vorstellbar sei ein Einsatz der elektronischen Fußfessel im offenen Vollzug. Für Verurteilte, die Geldstrafen nicht bezählt hätten und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sei diese Strafmaßnahme keine Alternative. Die Betreuung der Täter könne nicht durch Bewachung 'und schon gar nicht durch die elektronische Überwachung' ersetzt werden. Das Recht auf Menschenwürde müsse gewahrt werden." MoPo 23.6.99 S. 2

"FUSSFESSEL:" BerlZtg 23.6.99 S. 5

"Stuttgart nur bedingt für elektronische Fußfessel" Tsp 23.6.99 S. 5

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LOKALES

Berlin:

"Klinik läßt krankgeschriebene Mitarbeiter von Detektei überwachen / Videos und Fotos als Beweis für Arbeitsfähigkeit / Vier Kündigungen
Vier krankgeschriebene Mitarbeiter des Krankenhauses Moabit haben innerhalb der vergangenen drei Monate von der Klinikleitung die fristlose Kündigung erhalten. Privatdetektive hatten den Beschäftigten mit Videoaufnahmen und Fotos sowie Zeugenaussagen nachgewiesen, daß sie trotz Krankschreibung arbeitsfähig gewesen sein sollen. ... 'Wir haben Hinweise bekommen und reagiert', sagt die Geschäftsführerin des Krankenhauses. ... Die öffentlichen Institutionen in Berlin nehmen zunehmend die Dienste privater Detekteien in Anspruch, um krankgemeldete Mitarbeiter zu überprüfen." BerlZtg 23.6.99 S. 23

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